Aktuelle Entwicklungen bei der Firmenwagenüberlassung

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Axel-Friedrich Foerster

Aktuelle Entwicklungen bei der Firmenwagenüberlassung

Neue Investitionsanreize zur Förderung der E-Mobilität und aktuelle Rechtsprechung

Der Bundesrat hat am 11.7.2025 das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (BGBl. I 2025, Nr. 161)“ verabschiedet. Dadurch treten erneut Änderungen bei der steuerlichen Förderung der E-Mobilität in Kraft. Im Mittelpunkt der neuen Fördermaßnahmen stehen eine beschleunigte degressive Abschreibung für neu angeschaffte betriebliche E-Fahrzeuge und eine Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze für elektrisch angetriebene Dienstfahrzeuge der GmbH. Neben den erneut modifizierten steuerlichen Regelungen gilt es für die Verantwortlichen der GmbH zudem, die aktuelle Finanzrechtsprechung zur Firmenwagenüberlassung im Blick zu behalten.

Überblick:

1. Steuerliche Rahmenbedingungen zur Förderung der E-Mobilität
2. Neue Investitionsanreize zur Förderung der E-Mobilität
• Verbesserte Abschreibungsmöglichkeit für E-Fahrzeuge der GmbH
• Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die Dienstwagenbesteuerung
3. Aktuelle Rechtsprechung zur Firmenwagenüberlassung
• Finanzgericht Niedersachsen: Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Überlassung eines Dienstfahrzeugs
• BFH zur Abgeltungswirkung bei der Bruttolistenpreismethode
• BFH zur Erschütterung des Anscheinsbeweises bei privater Fahrzeugnutzung