Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

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Bianca Ermer/Markus Keller

Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter- Geschäftsführer

Ausgewählte Urteile und BMF-Schreiben aus 2024

Die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionszusage ist für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ein attraktives Instrument zur Altersversorgung. Die steuerliche Anerkennung solcher Zusagen ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft (vgl. hierzu auch Ermer/Keller, GmbH-Stpr 2024, S. 225 ff.). In diesem Kontext hat sich der BFH wieder einmal damit befassen müssen, ob eine Versorgungszusage „eindeutig“ genug formuliert war. Auch der Übergang in die Rente gestaltet sich bei GGF oft nicht wie geplant, da sie über die eigentlich vereinbarte Altersgrenze hinaus arbeiten oder gar nach altersbedingtem Ausscheiden wieder ins Unternehmen eintreten. Dann stellt sich die Frage, ob Gehalt und Versorgungsleistungen gleichzeitig bezogen werden können. BFH und BMF haben hierzu neue Rahmenbedingungen geschaffen.

Überblick:

1. Unklare Formulierung in Pensionszusage: „Eindeutigkeit“ verletzt?
2. Gleichzeitiger Bezug von Gehalt und Versorgungsleistungen?
• Entscheidung des BFH vom 15.3.2023 und BMF-Schreiben vom 30.8.2024 
• Detailfragen aus der Praxis
3. Fazit und „Checkliste“