Bewirtung von Geschäftsfreunden aus steuerlicher Sicht
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Wilhelm Krudewig
Bewirtung von Geschäftsfreunden aus steuerlicher Sicht
Anforderungen an die Bewirtungsrechnung als Betriebsausgabe
Mit Schreiben vom 19.11.2025 (Az. IV C 6 - S 2145/00026/005/033) hat das BMF Stellung genommen zu den Voraussetzungen, unter denen die Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben anerkannt werden. Das bisherige BMF-Schreiben vom 30.6.2021 wurde ergänzt um Regelungen aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025. Die im aktuellen BMF-Schreiben zum Teil verschärften Anforderungen an den Betriebsausgabenabzug von geschäftlichen Bewirtungen gelten bereits rückwirkend zum 1.1.2025.
Überblick:
1. Abgrenzung zwischen Bewirtungskosten und Aufmerksamkeiten
2. Besonderheiten bei Gastronomiebetrieben
3. Wie E-Rechnungen aussehen müssen
• Inhalt der Bewirtungsrechnung bis 250 €
• Rechnungen über 250 €
• Erstellung der Bewirtungsrechnung
• Elektronische, digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und -belege
4. Fazit
