Das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024

Das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024

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6 DIN A4 Seiten

Wilhelm Krudewig

Das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024

Neue Impulse für Unternehmen

Das Wachstumschancengesetz hatte, bis es am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde, einen langen Weg hinter sich. Zuletzt hatte der Vermittlungsausschuss im Februar 2024 über das Wachstumschancengesetz beraten und einen neuen Entwurf mit zahlreichen Änderungen zur Abstimmung an den Bundestag weitergeleitet. Nachfolgend haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat diesem deutlich reduzierten Entwurf zugestimmt. Der folgende Überblick zeigt die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die durch das Wachstumschancengesetz erfolgt sind. Die Zusammenstellung enthält im Wesentlichen die Änderungen und Neuregelungen, die Unternehmen – also auch die GmbH (& Co. KG) – betreffen.

Überblick:
1. Einkommensteuergesetz-Änderungen
•  Aufwendungen für Geschenke
•  Private Nutzung von Elektrofahrzeugen
•  Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
•  Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau
•  Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen
•  Erweiterter Verlustvortrag
•  Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung
2. Umsatzsteuergesetz-Änderungen
•  Verwendung von eRechnungen ab 2025
•  Umsatzsteuer-Voranmeldung
3. Zuwendungsbestätigungen erleichtert
4. Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung verbessert
5. Grenzen für die Buchführungspflicht angehoben
6. Einkommensgrenze für die Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften erhöht
7. Außensteuergesetz-Änderungen
8. Umwandlungssteuergesetz-Änderungen
9. Forschungszulagengesetz-Änderungen