Der vorübergehende Widerruf der Bestellung auf Antrag des GmbH-Geschäftsführers
Dr. Jochen Blöse
Voraussetzungen, Durchführung und Konsequenzen einer Mandatspause
Der Geschäftsführer einer GmbH ist in deren operativem Geschäft die zentrale Figur. Er ist ganz allgemein für die
Führung der Geschäfte der Gesellschaft zuständig, er hat für eine ordnungsgemäße Buchführung Sorge zu tragen
(§ 41 GmbH-Gesetz – GmbHG), er hat die Einberufungskompetenz für die Gesellschafterversammlung (§ 49 Abs. 1
GmbHG), er hat die nach dem GmbHG vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen (§ 78
GmbHG), er hat den Jahresabschluss aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Handelsgesetzbuch – HGB) sowie für dessen
Offenlegung zu sorgen (§ 325 Abs. 1 HGB) und er ist der organschaftliche Vertreter der Gesellschaft (§ 35 Abs. 1
HGB). In steuerlicher Hinsicht ist er zur Erfüllung der die GmbH treffenden Pflichten zuständig (§ 34 Abs. 1
Abgabenordnung) und in der Insolvenzreife der Gesellschaft trifft ihn nach § 15a Abs. 1 Insolvenzordnung die Pflicht
zur Stellung eines Eröffnungsantrags.
Die mit diesen Aufgaben verbundene Verantwortung kann in Konflikt zu den persönlichen Belangen und
Bedürfnissen des Geschäftsführers treten. Der Gesetzgeber hat daher im Jahr 2021 die Vorschrift des § 38 Abs. 3
GmbHG eingeführt, die dem Geschäftsführer das Recht einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen einen
zeitweisen Widerruf seiner Bestellung und die anschließende Wiederbestellung zu verlangen.
Überblick:
1. Gesetzgeberische Intention
2. Voraussetzungen des Rechts auf Abberufung und Wiederbestellung
• Anwendungsbereich/materielle Voraussetzungen
• Formale Voraussetzungen/Verfahren
• Vorankündigungsfrist
3. Widerruf der Bestellung
4. Zusicherung der Wiederbestellung
5. Bedeutung für den Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
6. Fazit
