Die Betriebsaufspaltung mit einer GmbH im Spiegel der neueren Finanzrechtsprechung
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Ferdinand Ballof
Die Betriebsaufspaltung mit einer GmbH im Spiegel der neueren Finanzrechtsprechung
Unter einer Betriebsaufspaltung versteht man die Aufspaltung eines Unternehmens auf zwei voneinander getrennte Unternehmen, auf das Besitz- und das Betriebsunternehmen. In der Regel verpachtet der Grundstückseigentümer (das Besitzunternehmen) das Objekt an eine von ihm beherrschte GmbH. Das hat zur Folge, dass die ihrem Wesen nach vermietende oder verpachtende Tätigkeit des Besitzunternehmens in eine gewerbliche Tätigkeit umqualifiziert wird, die auch der Gewerbesteuer unterliegt. Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung birgt seit jeher ein großes Streitpotenzial mit der Finanzverwaltung in sich. Der Beitrag informiert über die wesentlichen finanzgerichtlichen Entscheidungen der letzten drei Jahre zur Betriebsaufspaltung.
Überblick:
1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung
2. Personelle Verflechtung
• Beteiligung minderjähriger Kinder
• Treuhänderische Bindung
• Kein Ausschluss der personellen Verflechtung durch Doppelvertretungsverbot
