Die E-Rechnung im B2B-Bereich
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Wilhelm Krudewig
Die E-Rechnung im B2B-Bereich
Was GmbH-Geschäftsführer über die neue E-Rechnung wissen sollten
Ab dem 1.1.2025 ist jeder Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu versenden (§ 14 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz). Die Konsequenz ist, dass jedes Unternehmen im B2B-Bereich ab dem 1.1.2025 auch in der Lage sein muss, E-Rechnungen erhalten und verarbeiten zu können.
Überblick:
1. Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG)
2. Was bei E-Rechnungen zwischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 zu beachten ist
3. Konsequenzen, wenn die Möglichkeit fehlt, E-Rechnungen zu empfangen
• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
• Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
• Ausstellungsdatum der Rechnung
• Rechnungsnummer
