Die erhöhten steuerlichen Bagatellgrenzen für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile
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Dr. Hagen Prühs
Die erhöhten steuerlichen Bagatellgrenzen für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile
Auswirkungen auf Betriebsaufspaltungen
Unternehmensgründer, die ihre unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verfolgen, beginnen mit ihrer Gesellschaft nicht selten im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung. Dort vermieten sie der Gesellschaft einen Raum, den diese zu einem Büro ausgestaltet und ihrem Mehrheits- oder Alleingesellschafter zum Zweck der Geschäftsführung überlässt. In diesem Fall kommt es häufig zu einer Betriebsaufspaltung mit der Folge, dass das vermietete Grundstücksteil zu Betriebsvermögen wird. Um dies auch bei der Überlassung nur geringfügiger Grundstücksteile (z.B. Garagen für Lagerzwecke) zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in § 8 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) Bagatellgrenzen normiert, bei deren Unterschreitung eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile weiterhin als dem Privatvermögen zugehörig behandelt werden können. Diese Bagatellgrenzen sind mit Wirkung vom 1.1.2026 neu geregelt worden. Die Auswirkungen dieser Neuregelung auf eine bestehende oder drohende Betriebsaufspaltung beleuchtet der Beitrag.
Überblick:
1. Die Neuregelung der Bagatellgrenzen
