Die fristlose Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags
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Dr. Hagen Prühs
Die fristlose Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags
Wichtige Gründe, Organverantwortung und aktuelle Rechtsprechung zur Zwei-Wochen-Frist
Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrags beendet regelmäßig ein auf Jahre angelegtes Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Sie ist deshalb rechtlich wie wirtschaftlich von erheblicher Tragweite. Die aktuelle Rechtsprechung des BGH präzisiert die Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes, an die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist und an die interne Willensbildung der Gesellschafter. Für die Praxis bedeutet dies: Materielle Pflichtverstöße und formale Fehler stehen gleichberechtigt im Fokus.
Überblick:
1. Maßstab des § 626 BGB bei Geschäftsführern
