Die Homeoffice-Pauschale für GmbH-Geschäftsführer

Die Homeoffice-Pauschale für GmbH-Geschäftsführer

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5 DIN A4 Seiten

Alfred Mertens

Die Homeoffice-Pauschale für GmbH-Geschäftsführer

Voraussetzungen für den Ansatz der Pauschale als Werbungskosten

Homeoffice und mobiles Arbeiten bieten sich besonders für Büroarbeiten an, die auch mit Telefon, Handy und Laptop erledigt werden können. Im Zuge der Corona-Pandemie schickte eine Vielzahl von Unternehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins Homeoffice, um die Ausbreitung des Virus zu verringern und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Die Corona-Pandemie ist zwar überwunden, das Homeoffice als flexibles Arbeitsmodell hat sich inzwischen jedoch etabliert. Während im letzten Heft (GmbH-Stpr 2026, S. 77) die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers beleuchtet wurden mit dem Ergebnis, dass GmbHGeschäftsführer ein Arbeitszimmer in ihrer Wohnung praktisch nie steuerlich geltend machen können, geht es diesmal um die Frage, unter welchen Voraussetzungen GmbH-Geschäftsführer die Homeoffice-Pauschale beanspruchen können.

Überblick:

1. Bedeutung der Homeoffice-Beschäftigung
2. Die Entwicklung der steuerlichen Homeoffice-Pauschale
3. Voraussetzungen für die Anwendung der Homeoffice-Pauschale
4. Homeoffice-Pauschale trotz Arbeit an erster Tätigkeitsstätte?
5. Homeoffice-Pauschale und Reisekosten
6. Wann darf die Homeoffice-Pauschale nicht angesetzt werden?
7. Homeoffice-Pauschale und lohnsteuerfreies Jobticket
8. Telefonkosten zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzbar?
9. Fazit