Die Künstlersozialabgabe 2025
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Dr. Hagen Prühs
Die Künstlersozialabgabe
Gesetzliche Grundlagen – Änderungen ab 2025 – Vermeidungsstrategien
Mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialversicherung als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die versicherten Personen tragen – wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer – die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20%) und durch die Künstlersozialabgabe (30%) finanziert. Diese Abgabe müssen diejenigen Unternehmen aufbringen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten. Welche Leistungen fallen darunter und welche Unternehmen (Auftraggeber) sind abgabepflichtig? Wie kann die Abgabe vermieden werden?
Überblick:
1. Höhe des Abgabesatzes und gesetzliche Prüfung
2. Künstlerische und publizistische Tätigkeiten
3. Die abgabepflichtigen Unternehmen/Institutionen
4. Die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe
5. Nicht abgabepflichtige Zahlungen an Künstler/Publizisten
6. Die Neuregelung der Bagatellklausel
7. Künstlerische und publizistische Leistungen in Abhängigkeit von der Gesellschaftsform des Auftragnehmers
8. Vermeidungsstrategien
