Erweiterte Haftung von Rechtsanwälten bei der Beratung einer GmbH (& Co. KG)

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Dr. Roland M. Bäcker

Erweiterte Haftung von Rechtsanwälten bei der Beratung einer GmbH (& Co. KG)

Wann auch GmbH-Geschäftsführer Anspruch auf Aufklärung aus dem Berater-Vertrag haben

Ist eine GmbH (& Co. KG) von Insolvenz bedroht, ist nicht nur der Steuerberater, sondern auch der Haus-Anwalt der Gesellschaft verpflichtet, die Geschäftsführer auf das Vorliegen eines Insolvenzgrundes hinzuweisen. Das gilt für den Rechtsanwalt jedenfalls dann, wenn er wiederholt als Berater der Gesellschaft auftritt und im Rahmen seiner Rechtsberatung auch die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft berücksichtigen muss. Verletzt der Anwalt diese Pflicht und muss deshalb der Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung haften, kann er den Berater auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. So entschied der BGH in einem Urteil vom 29.6.2023. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen, unter denen es zu einer solchen Schadenersatzverpflichtung des Haus-Anwalts kommen kann.

Überblick:

1. Problemaufriss
2. Der Mandatsvertrag
3. Umfang der Vertragspflichten
4. Folgen einer Nebenpflichtverletzung
5. Inhaber des Schadenersatzanspruchs
6. Vertrag zugunsten Dritter

  • Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Dienstvertrags
  • Voraussetzungen für die Einbeziehung Dritter
  • Die Einbeziehung von Geschäftsführern in den Schutzbereich eines Beratervertrags zwischen Gesellschaft und Anwalt
7. Schutzpflichten auch zugunsten des faktischen Geschäftsführers
8. Rechtsfolgen der Pflichtverletzung
9. Ausschluss oder Beschränkung der Haftung 
10. Zusammenfassung