Hinzuschätzungen anhand der amtlichen Richtsatzsammlungen im Rahmen einer Außenprüfung
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Alfred Mertens
Hinzuschätzungen anhand der amtlichen Richtsatzsammlungen im Rahmen einer Außenprüfung
Nachvollziehbarkeit und kritische Würdigung
Das BMF hat mit Schreiben vom 17.9.2024 die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 bekanntgegeben. Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatzsammlung abweichen.
Überblick:
1. Die Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage