Praxisrelevante Folgen des neuen Personengesellschaftsrechts

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5 DIN A4 Seiten

Dr. Roland M. Bäcker

Praxisrelevante Folgen des neuen Personengesellschaftsrechts

Unter besonderer Berücksichtigung der KG

Mit Wirkung vom 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen dieses Gesetzes befassen sich mit der Regelung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die in den letzten Jahren von der Rechtsprechung entwickelten Änderungen, die die im Rechtsverkehr auftretende Außengesellschaft bürgerlichen Rechts betreffen, sollten gesetzlich nachvollzogen werden. Aus dem Gesetz ergeben sich aber auch Änderungen, welche die anderen Personengesellschaften (OHG, KG) betreffen. Im Beitrag sollen nur die Änderungen im Einzelnen dargestellt werden, welche einem Geschäftsführer oder Gesellschafter einer GmbH (& Co. KG) bekannt sein sollten. Dies betrifft Konstellationen, in denen eine GmbH Gesellschafterin einer Personengesellschaft (KG oder GbR) ist oder eine Personengesellschaft Gesellschafterin einer GmbH ist. Aus den insoweit zu gewinnenden Erkenntnissen ergeben sich dann auch eventuelle Gestaltungserfordernisse für Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften.

Überblick:

1. Rechtsfähigkeit der GbR
2. Eintragungspflicht der GbR
• Keine Eintragungspflicht
• Eintragungszusatz
• Folgen der Eintragung
• Eintragungsobliegenheit
3. Stimmkraft, Gewinnbeteiligung
4. Ausscheiden aus der GbR und Rechtsfolgen
5. Vertretungsbefugnis der Gesellschafter
6. Regelungen zu Beschlussfassungen
7. Auswirkungen des MoPeG auf die KG
• Beschlussmängel bei der KG
• Recht der Gesellschafter auf Gewinnausschüttungen
• Ausweitung des Informationsrechts des Kommanditisten
• Haftung des eintretenden Kommanditisten
8. Zusammenfassung