Sonderrechte für GmbH-Gesellschafter – insbesondere in Familiengesellschaften

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7 DIN A4 Seiten

Dr. Jochen Blöse
Sonderrechte für GmbH-Gesellschafter – insbesondere in Familiengesellschaften

Bevorzugung einzelner Gesellschafter rechtlich absichern

Einer der großen Vorzüge der GmbH gegenüber anderen Kapitalgesellschaften liegt darin, dass die Rechtsverhältnisse zwischen Gesellschaft und ihren Gesellschaftern mit großer Gestaltungsfreiheit an die jeweiligen konkreten Bedürfnisse angepasst werden können. Die GmbH unterscheidet sich insoweit insbesondere von der Aktiengesellschaft, in der nach dem Grundsatz der Satzungsstrenge (§ 23 Abs. 5 Aktiengesetz) von den gesetzlichen Vorschriften nur dann abgewichen werden kann, wenn das Gesetz selbst dies ausdrücklich zulässt. Durch die Satzungsautonomie in der GmbH können auch Sonderrechte für Gesellschafter vorgesehen werden, was insbesondere in Familien-GmbHs verbreitet ist.

Überblick:

1. Grundsätzliches zu Sonderrechten
2. Arten von Sonderrechten
• Sonderrechte im Bereich der Geschäftsführung
• Sonderrechte im Bereich der Gewinnverwendung
• Sonderrechte im Bereich der Stimmrechte
• Sonderrechte im Bereich der Geschäftsanteilsübertragung
3. Beendigung von Sonderrechten
4. Zusammenfassung