(Steuer-)Strafrechtliche Risiken überhöhter Betriebsratsvergütungen
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Dr. Anja Stürzl
(Steuer-)Strafrechtliche Risiken überhöhter Betriebsratsvergütungen
Auswirkungen der BGH-Entscheidung vom 10.1.2023 in der Praxis und auf das geplante Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Betriebsräte üben ein Ehrenamt aus, für das sie von ihrer Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen sind (§ 37 Betriebsverfassungsgesetz). Um eine Einflussnahme auf die Entscheidungen des Betriebsrats zu verhindern, dürfen sie weder benachteiligt noch begünstigt werden. Im Klartext heißt das, dass sie nicht weniger verdienen dürfen „als vergleichbare Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung“. Dass sie aber auch nicht mehr verdienen dürfen und sich der Arbeitgeber bei einem Verstoß gegen dieses Begünstigungsverbot sogar strafbar machen kann, war Gegenstand des Urteils des BGH vom 10.1.2023 (Az. 6 StR 133/22). Die Auswirkungen dieser Entscheidung in der Praxis erläutert der Beitrag.
