Steuerbegünstigte Zusatzleistungen einer GmbH an ihre Beschäftigten (Teil 1)
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Axel Friedrich Foerster
Steuerbegünstigte Zusatzleistungen einer GmbH an ihre Beschäftigten (Teil 1)
Neuere Rechtsprechung, Lohnsteuer-Hinweise 2024 und aktuelle Gesetzesänderungen
Mittlerweile gewähren viele GmbHs ihren Arbeitnehmern und dem GmbH-Geschäftsführer steuerbegünstigte Zusatzleistungen, die aufgrund ihres höheren Nettoeffekts für Mitarbeiter interessant sind und bei der GmbH zur Lohnkostensenkung beitragen können. Allerdings sind diese Zuwendungen im Rahmen von Betriebsprüfungen auch besonders streitanfällig und unterliegen in erhöhtem Maße den Änderungen durch die aktuelle BFH-Rechtsprechung und Anpassungen durch die Finanzverwaltung. So wurden beispielsweise Anfang des Jahres 2024 mehrere BMF-Schreiben und die für den Lohnsteuerabzug maßgeblichen Lohnsteuer-Hinweise 2024 aktualisiert. Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist darauf zu achten, dass alle Zuwendungen und geldwerten Vorteile aufgrund einer im Voraus getroffenen klaren und eindeutigen Vereinbarung gezahlt werden, um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden. Zudem werden Geschäftsführerbezüge nur anerkannt, soweit sie insgesamt nicht unangemessen sind. Dabei sind in die Angemessenheitsprüfung sämtliche von der GmbH gewährten Vergütungen, also neben dem Geschäftsführergehalt auch unbare Sachbezüge, geldwerte Vorteile und steuerbegünstigte Zuwendungen, mit einzubeziehen.
