Ausschließung von störenden Gesellschaftern aus einer GmbH oder einer KG

Ausschließung von störenden Gesellschaftern aus einer GmbH oder einer KG

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8 DIN A4 Seiten

Dr. Roland M. Bäcker

Ausschließung von störenden Gesellschaftern aus einer GmbH oder einer KG

Die Zusammenarbeit von Gesellschaftern erfolgt auf einem Grundkonsens der Beteiligten, der wiederum von vielen Faktoren geprägt wird. Spezielle Kenntnisse, eine profunde Ausbildung, Lebens- und Berufserfahrung, gemeinsame Ziele, das Lebensalter der Beteiligten, Vertrauen, Loyalität, wirtschaftlicher Erfolg und viele weitere Faktoren prägen das Gesellschaftsverhältnis. Wenn sich diese Faktoren im Laufe der Zeit merklich verändern, stellt sich häufig die Frage, ob die Zusammenarbeit so oder überhaupt noch fortgesetzt werden kann. Neben der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils (siehe hierzu ausführlich Bäcker, GmbH-Stpr 2025, S. 230 ff.) besteht aber auch die Möglichkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters aus der GmbH. Dieser Ausschluss ist im GmbH-Gesetz nicht geregelt, er ist aber aufgrund einer richterlichen Rechtsfortbildung mittlerweile anerkannt. Darüber hinaus kann es selbstverständlich zu gleichen Problemen innerhalb einer Personengesellschaft, hier vorwiegend von Interesse einer (GmbH & Co.) KG, kommen, sodass sich dann auch dort die Frage stellt, wie sich die Gesellschaft von einem missliebigen Gesellschafter befreien kann. Gemäß § 134 Handelsgesetzbuch neue Fassung besteht neben der Auflösung der Gesellschaft die Möglichkeit einer Ausschließung des Gesellschafters.

Überblick:

A: Die Ausschließung aus der GmbH
1. Zulässigkeit der Ausschließungsklage
2. Der wichtige Grund
3. Ausschließung als äußerstes Mittel 
4. Der Ausschließungsbeschluss 
5. Die Ausschließungsklage 
6. Wirksamkeit des Ausschlusses 
7. Vertragliche Rückforderungsrechte 
8. Abfindungsanspruch 
B: Der Ausschluss aus der Kommanditgesellschaft 
1. Der wichtige Grund 
2. Die Ausschließungsklage 
3. Abweichende Regelung des Verfahrens im Gesellschaftsvertrag 
4. Die Abfindung 
5. Abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag 
6. Zusammenfassung