Bewirtung von Geschäftsfreunden aus steuerlicher Sicht

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Wilhelm Krudewig

Bewirtung von Geschäftsfreunden aus steuerlicher Sicht

Anforderungen an die Bewirtungsrechnung als Betriebsausgabe

Mit Schreiben vom 19.11.2025 (Az. IV C 6 - S 2145/00026/005/033) hat das BMF Stellung genommen zu den Voraussetzungen, unter denen die Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben anerkannt werden. Das bisherige BMF-Schreiben vom 30.6.2021 wurde ergänzt um Regelungen aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025. Die im aktuellen BMF-Schreiben zum Teil verschärften Anforderungen an den Betriebsausgabenabzug von geschäftlichen Bewirtungen gelten bereits rückwirkend zum 1.1.2025.

Überblick:

1. Abgrenzung zwischen Bewirtungskosten und Aufmerksamkeiten

2. Besonderheiten bei Gastronomiebetrieben

3. Wie E-Rechnungen aussehen müssen

• Inhalt der Bewirtungsrechnung bis 250 €

• Rechnungen über 250 €

• Erstellung der Bewirtungsrechnung

• Elektronische, digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und -belege

4. Fazit