Die GmbH & Co. KG in der neueren Rechtsprechung der Zivil- und Finanzgerichte

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Ferdinand Ballof

Die GmbH & Co. KG in der neueren Rechtsprechung der Zivil- und Finanzgerichte

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG). Sie ist eine Kombination von GmbH und mindestens einer weiteren Person als Gesellschafter der KG. Die KG hat zwei Arten von Gesellschaftern: die unbeschränkt haftenden Komplementäre und die Kommanditisten, die lediglich mit ihrer Einlage und somit beschränkt haften. Aber anders als bei der typischen KG ist bei der GmbH & Co. KG der persönlich und unbeschränkt haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Sie ist eine haftungsbeschränkte Personengesellschaft. Da bei dieser Rechtsform zwei an sich vollkommen unterschiedliche Rechtsformen kombiniert sind, ergeben sich eine Reihe von Besonderheiten und Problemstellungen, die häufig die Zivil- und Finanzgerichte beschäftigen. Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Gerichtsentscheidungen rund um die GmbH & Co. KG der letzten Jahre.

Überblick:

1. Haftung ausgeschiedener Kommanditisten für offene Einlageverpflichtung
2. Schadenersatzanspruch der KG gegen den Geschäftsführer der Kommanditisten-GmbH
3. Mindestanforderungen an Schiedsvereinbarungen
4. Haftung des Geschäftsführers der Komplementär- GmbH gegenüber der KG
5. Auswirkungen der Testamentsvollstreckung auf einen geerbten Kommanditanteil
6. Gesellschafterbezogene Zurechnung des fiktiven Gewinns nach Rückzahlung der Einlage an den Kommanditisten
7. Verlustverrechnungsvolumen durch Einlagen nach Mehrentnahmen in den Vorjahren
8. Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Vermögensbeteiligung an einer Zebragesellschaft
9. Vorabgewinn der Komplementär-GmbH als Sondervergütung der Kommanditisten
10. Kapitalbeteiligung eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH als funktional wesentliche Betriebsgrundlage