Die Privatnutzung betrieblicher Kfz durch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Privatnutzung betrieblicher Kfz durch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

19,05 €
inkl. 7% USt., 1,25 €
Erscheinung:
Vorkasse
PayPal
Mastercard
Visa
American Express
Sicherer Versand Schnelle Lieferung

Dr. Hagen Prühs

Wie der Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung erschüttert werden kann

In einem Beschluss vom 17.12.2025 hat der BFH die Privatnutzung mehrerer betrieblicher Kfz einer GmbH durch den beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführer (GGF) trotz eines Privatnutzungsverbots unterstellt und als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) behandelt. Die Rechtfertigung dafür sah der BFH in dem Erfahrungssatz (Anscheinsbeweis), dass ein GGF ein betriebliches Kfz typischerweise auch privat nutzt, wenn er jederzeit darauf zugreifen kann. Eine Unterstellung mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen für GmbHs, die einen Fuhrpark vorhalten (müssen). Der Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Entscheidung auseinander und geht der Frage nach, wie der vom BFH bemühte Anscheinsbeweis erschüttert und damit widerlegt werden kann.

Überblick:

1. Der BFH-Beschluss vom 17.12.2025 (Az. I B 17/24)
• Die Begründung des Beschlusses
• Kritische Würdigung des Beschlusses

2. Die Erschütterung des Anscheinsbeweises
• Gleichwertiger Pkw im Privatvermögen
• Führung eines Fahrtenbuchs
• Verbot der Privatnutzung im Anstellungsvertrag bzw. durch Gesellschafterbeschluss
• Organisatorische Maßnahmen

3. Fazit