Die Verabschiedung des GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführers
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Dr. Hagen Prühs
Die Verabschiedung des GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführers
Wie die Behandlung der Kosten der Abschiedsfeier als Lohn des Ex-Geschäftsführers vermieden werden kann
Mit Urteil vom 19.11.2025 hat der BFH entschieden, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand nicht zu Arbeitslohn des betreffenden Arbeitnehmers führt, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Von dem Urteil, das zugunsten des scheidenden Vorstands einer Sparkasse erging, können auch GmbH-(Gesellschafter)-Geschäftsführer profitieren – nicht nur, wenn sie in den Ruhestand verabschiedet werden.
Überblick:
1. Das BFH-Urteil vom 19.11.2025 (Az. VI R 18/24)
