Die Verlagerung des Sitzes einer GmbH ins Ausland

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Resso Bulut

Die Verlagerung des Sitzes einer GmbH ins Ausland

Steuerliche Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten

Das deutsche Steuerrecht „bestraft“ nicht nur den Wegzug natürlicher Personen ins Ausland im Rahmen einer Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz (vgl. dazu GmbH-Stpr 2024, S. 129 f.), sondern beinhaltet in § 12 Körperschaftsteuergesetz und § 17 Abs. 5 Einkommensteuergesetz eigenständige Tatbestände der Wegzugsbesteuerung bei Verlegung des Sitzes einer Kapitalgesellschaft ins Ausland. Das Konzept einer sogenannten körperschaftsteuerlichen Entstrickungsbesteuerung beabsichtigt die steuerliche Erfassung stiller Reserven von Wirtschaftsgütern bei Austritt einer Kapitalgesellschaft aus der deutschen Steuerpflicht. Doch es gibt Vermeidungsstrategien.

Überblick:

1. Die gesetzlichen Regelungen bei Verlegung des Sitzes einer Kapitalgesellschaft ins Ausland
• § 12 Körperschaftsteuergesetz
• § 17 Abs. 5 Einkommensteuergesetz
2. Ausgewählte Gestaltungen zur Abwehr der Aufdeckung stiller Reserven bei der Verlagerung des Sitzes einer Kapitalgesellschaft ins  Ausland
• Gestaltungsmöglichkeit 1: Wegzug im „steuerfreien“ Bereich
• Gestaltungsmöglichkeit 2: Wegzug ohne stille Reserven
• Gestaltungsmöglichkeit 3: Wegzug ohne Entstrickung
• Gestaltungsmöglichkeit 4: Ausnahmeregelung in § 17 Abs. 5 Satz 2 Einkommensteuergesetz (Europäische Aktiengesellschaft – SE)
• Gestaltungsmöglichkeit 5: Ausnutzung der Lücken aus dem Treaty Override in § 17 Abs. 5 Satz 3 Einkommensteuergesetz
3. Fazit