Die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern nach Eintritt in das Rentenalter

Die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern nach Eintritt in das Rentenalter

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5 DIN A4 Seiten

Claudia Knuth

Die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern nach Eintritt in das Rentenalter

Unter besonderer Berücksichtigung versicherungspflichtiger GmbH-Geschäftsführer

Laut dem Statistischen Bundesamt ist die durchschnittliche Lebenserwartung in den vergangenen 60 Jahren für Frauen und Männer um mehr als zehn Jahre gestiegen. Damit steigt der Wunsch vieler Beschäftigter, über das Regelrenteneintrittsalter hinaus erwerbstätig zu bleiben. Auch für Arbeitgeber kann die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, gerade in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels, Vorteile bieten. Dies gilt insbesondere für GmbHs, die sich mit dem Gedanken tragen, ihren versicherungspflichtigen (Fremd-)Geschäftsführer auch nach Erreichen des Pensionsalters weiterhin im Amt zu belassen. Er kennt den Betrieb aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit bestens und verfügt oftmals über ein besonderes fachliches Know-how, auf das die GmbH nicht verzichten kann. Mit der Weiterbeschäftigung des Geschäftsführers bleibt der Gesellschaft mehr Zeit für die Suche eines Nachfolgers. Doch wie kann die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Renteneintrittsalters rechtskonform ausgestaltet werden? Welche Hürden bestehen bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer? Auf diese Fragen gibt der Beitrag unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Antworten.

Überblick:

1. Die Regelaltersgrenze

  • Was ist die Regelaltersgrenze?
  • Regelungen im Arbeitsvertrag
2. Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung

3. Verlängerung durch Hinausschiebensvereinbarungen 
  • Zwingend die Schriftform beachten
  • Hinausschieben mit Änderung der Arbeitsbedingungen?
  • Kein Anspruch für sämtliche Arbeitnehmer
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

4. Neueinstellung von (ehemaligen) Arbeitnehmern

  • Sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Befristung des Arbeitsverhältnisses mit Sachgrund

5. Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
6. Fazit