Doppelte Haushaltsführung des GmbH-Geschäftsführers

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Axel-Friedrich Foerster

Doppelte Haushaltsführung des GmbH-Geschäftsführers

Aktuelle Voraussetzungen und neuere Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung

Räumliche Mobilität ist für GmbH-Geschäftsführer ein wichtiges Thema. Durch die Zunahme von Arbeitskonzentrationen in Ballungsgebieten nehmen auch die Entfernungen zum Arbeitsplatz zu. Immer häufiger ist der Betriebssitz der GmbH so weit vom Wohnsitz des GmbH-Geschäftsführers entfernt, dass ein tägliches Pendeln nicht möglich ist. Wenn eine Wohnsitzverlegung keine Option ist, weil z.B. die Familie nicht mit umziehen kann, entscheiden sich viele GmbH-Geschäftsführer dafür, am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt zu begründen. Um die damit verbundenen zusätzlichen Kosten abzufedern, kann sich die GmbH mit steuerfreien Leistungen an den Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung beteiligen oder diese ggf. vollständig übernehmen.

Überblick:

1. Leistungen zur doppelten Haushaltsführung für GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer
2. Höhe der steuerfreien Leistungen zur doppelten Haushaltsführung
3. Steuerliche Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung des GmbH-Geschäftsführers 
• Vorliegen eines eigenen Hausstands und angemessene finanzielle Beteiligung 
• Aktuelles BFH-Urteil zum eigenen Hausstand und zum Erfordernis der finanziellen Beteiligung 
• Haupthausstand darf nicht am Beschäftigungsort liegen 
• Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort müssen auseinanderfallen 
• Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung 
• Steuerlich anzuerkennender Zweithaushalt am Beschäftigungsort 
• Tageweise Hotelübernachtungen