Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH – Entnahmen im Rückwirkungszeitraum im Fall der Buchwertfortführung
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Prof. Dr. Hans Ott
Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH – Entnahmen im Rückwirkungszeitraum im Fall der Buchwertfortführung
Die Ergänzung des § 20 Abs. 2 UmwStG durch das Jahressteuergesetz 2024 und ihre Auswirkungen
Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, die unter den Voraussetzungen des § 20 UmwStG steuerneutral unter Fortführung der Buchwerte erfolgen kann und regelmäßig unter Nutzung der Rückbeziehungsmöglichkeit von maximal acht Monaten durchgeführt wird, gehört in der Praxis zu einem der am häufigsten umgesetzten Umwandlungsfälle. Neben dem mittelstandsfeindlichen Verlustverrechnungsverbot nach § 2 Abs. 2 Satz 3 ff. in Verbindung mit § 20 Abs. 6 Satz 4 UmwStG als Steuerfalle bei der Einbringung in eine GmbH mit steuerlicher Rückwirkung (vgl. dazu Ott, GmbHStpr 2023, S. 257) besteht eine weitere, in der Praxis oft übersehene Steuerfalle bei Entnahmen im Rückwirkungszeitraum. Der Gesetzgeber hat hierzu mit dem Jahressteuergesetz 2024 vom 2.12.2024 eine Ergänzung in § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG vorgenommen. Die Wirkung und hieraus resultierende Anwendungsprobleme werden nachfolgend diskutiert. Berücksichtigt wird ebenfalls das vom BMF am 2.1.2025 (Az. IV C 2 - S 1978/00035/020/040, BStBl. I 2025, S. 92) vorgelegte überarbeitete Anwendungsschreiben zum Umwandlungssteuergesetz (UmwSt-Erlass) 2025, das den zuvor geltenden UmwSt-Erlass 2011 vom 11.11.2011 ersetzt hat.
Überblick:
1. Problemstellung
2. Ausgangsbeispiel
3. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024
4. Beginn und Ende des Rückwirkungszeitraums
5. Bilanzielle Darstellung bei Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
6. Kritische Würdigung der Neuregelung
7. Behandlung von Einlagen im Rückwirkungszeitraum
8. Auswirkungen auf das steuerliche Einlagekonto
9. Behandlung von Nutzungsentnahmen
10. Entnahmen und Einlagen von abnutzbaren Wirtschaftsgütern
11. Zusammenfassung
