Gezielte Verlustrealisierung aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen nach § 17 EStG
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Prof. Dr. Hans Ott
Gezielte Verlustrealisierung aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen nach § 17 EStG
Möglichkeiten und Grenzen
In zwei Urteilen hat sich der BFH mit der Frage beschäftigt, ob ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 Abgabenordnung vorliegt, wenn GmbH-Anteile zum Zweck einer gezielten Verlustrealisierung veräußert werden. Das Urteil vom 20.9.2022 betraf die Verlustrealisation durch eine sogenannte Anteilsrotation, also durch die wechselseitige Veräußerung von GmbH-Anteilen. Das Urteil vom 3.5.2023 hatte ein vor der Einfügung des § 17 Abs. 2a Satz 5 Einkommensteuergesetz praktiziertes Gestaltungsmodell zum Gegenstand, mit dem ganz gezielt ein Verlust aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils realisiert wurde. Der Verlust resultierte daraus, dass zuvor die Anteils-Anschaffungskosten durch eine Kapitalerhöhung mit Aufgeld (Agio) erhöht wurden mit der Folge, dass die Summe aus dem Nennbetrag und dem Agio den Verkehrswert des Anteils überstieg (sogenannte Überpari- Emission). Die beiden vorgenannten Entscheidungen, die wertvolle Hinweise für die Gestaltungspraxis enthalten, werden nachfolgend diskutiert.
Überblick:
1. Verlust durch Anteilsrotation und Gestaltungsmissbrauch
2. Gezielte Verlustrealisierung nach Kapitalerhöhung mit Aufgeld
- BFH-Urteil vom 3.5.2023
- Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei § 17 EStG
- Ermittlung des Veräußerungsverlusts
- Prüfung des Gestaltungsmissbrauchs
- Verteilungsgebot in § 17 Abs. 2a Satz 5 EStG
4. Zusammenfassung
