Rechtsprechung zum Arbeitsstrafrecht in den Jahren 2024/2025

Rechtsprechung zum Arbeitsstrafrecht in den Jahren 2024/2025

19,05 €
inkl. 7% USt., 1,25 €
Erscheinung:
Vorkasse
PayPal
Mastercard
Visa
American Express
Sicherer Versand Schnelle Lieferung

Strafbares Verhalten von GmbH-Geschäftsführern bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern Viele kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich derzeit konfrontiert mit erheblichen Erlöseinbrüchen bei gleichzeitig steigenden Kosten für Energie und Einkaufspreisen für Vorprodukte. Die Zahl der Insolvenzen hat einen Höchststand erreicht. Da könnte so mancher GmbH-Geschäftsführer auf die Idee kommen, im Personalbereich Kosten zu sparen. Zum Beispiel bei den abzuführenden Sozialabgaben, durch Zahlung von Löhnen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns oder durch die Beschäftigung von „Schwarzarbeitern“. Doch in diesen Fällen drohen den Tätern nicht nur empfindliche Strafen, sondern den Unternehmen auch die Einziehung der Taterträge – wie die Beispiele aus der Rechtsprechung der Jahre 2024 und 2025 zeigen.

Überblick:
1. Strafbarkeit des formellen und faktischen Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung
2. Schätzung von Löhnen und Besteuerungsgrundlagen – statt Nachweis
3. Summenbeitragsbescheid nach Zollprüfung
4. Einziehung von Taterträgen bei Mindestlohnverstößen
5. Wirksame Entsendung von Arbeitnehmern
6. Grenzen der Einziehung von Taterträgen bei Gehilfen
7. Strafbarkeit bei Einsatz von Scheinrechnungen