Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht im Jahr 2024

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Lea Wimmer/Dr. Anja Stürzl

Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht im Jahr 2024

Urteile, die GmbH-Geschäftsführer und ihre Berater kennen sollten

Die Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht im Jahr 2024 belegt erneut, wie schnell GmbH-Geschäftsführer mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert werden können, z.B. wenn sie – und ihre Berater – eine von der Finanzverwaltung abweichende Auffassung zu einem steuerlichen Sachverhalt vertreten und diese in die Steuererklärungen der GmbH einfließen lassen. Der Beitrag erläutert u.a., wie Geschäftsführer und ihre Berater diesem Vorwurf vorbeugen können und welche Konsequenzen aus den besprochenen Urteilen in der Praxis zu ziehen sind.

Überblick:

1. Einwendungen müssen rechtzeitig erhoben werden
2. Bedeutung von Gutachten für die Frage des Vorsatzes 
3. Mittelbare Täterschaft im Steuerstrafrecht und ihre Bedeutung für GmbH-Geschäftsführer
4. Die Bewertung eines besonders schweren Falls bei Steuerhinterziehung
5. Umgang mit als Beweismittel relevanten Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung der GmbH
6. Einziehung von Taterträgen (Vermögensabschöpfung)
7. Steuerliche Festsetzungsverjährung