Start der neuen Aktivrente – auch für GmbH-(Gesellschafter)Geschäftsführer

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Axel-Friedrich Foerster/Dr. Hagen Prühs

Start der neuen Aktivrente – auch für GmbH- (Gesellschafter-)Geschäftsführer

Neue steuerliche Anreize gegen den Fachkräftemangel

Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht aufgrund einer anhaltenden Phase der wirtschaftlichen Schwäche vor enormen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel belastet Unternehmen und spitzt sich Anfang 2026 in fast allen Branchen und damit auch in vielen GmbHs weiter zu. Eine der Hauptursachen für den Fachkräftemangel ist der demografische Wandel. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ die Einführung einer steuerfreien Aktivrente (§ 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz – EStG) zum 1.1.2026 beschlossen. Durch die neue Aktivrente soll Arbeit über die Regelaltersgrenze hinaus steuerlich attraktiver werden. Auch (Gesellschafter-)Geschäftsführer können davon profitieren.

Überblick:

1. Hintergrund und Zielsetzung
2. Der neue Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG
3. Anspruchsberechtigte
• Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze
• Ausschluss von Selbstständigen und Freiberuflern
• Fremdgeschäftsführer einer GmbH und Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung
• GmbH-Geschäftsführer mit einer beherrschenden Stellung als Gesellschafter
4. Wegfall des Anschlussverbots bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen mit Aktivrentnern
5. Sozialversicherungsrecht und Bescheinigungspflichten der GmbH
6. Fazit