Stellplatz- und Garagenkosten für den Dienstwagen in der neueren BFH-Rechtsprechung

Stellplatz- und Garagenkosten für den Dienstwagen in der neueren BFH-Rechtsprechung

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Dr. Hagen Prühs

Wie die Kosten steuerlich optimal verwertet werden können
Circa 90% aller GmbH-Geschäftsführer fahren einen Dienstwagen, den sie auch privat nutzen dürfen. Damit können für dieses Fahrzeug Stellplatz- oder Garagenkosten auf dem Firmengelände oder im Privatbereich anfallen. Mit der steuerlichen Behandlung dieser Kosten, soweit sie ein Arbeitnehmer trägt, hat sich der BFH in verschiedenen Urteilen aus jüngerer Zeit beschäftigt. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Rechtsprechung auseinander und zeigt Wege auf, wie auch (Gesellschafter-)Geschäftsführer diese Kosten steuerlich verwerten können.

Überblick:
1. Stellplatz-/Garagenkosten auf dem Firmengelände – Das BFH Urteil vom 9.9.2025 (Az. VI R 7/23)
• Der Sachverhalt
• Das BFH-Urteil und seine Begründung
• Kritische Würdigung
2. Stellplatz-/Garagenkosten für den Dienstwagen im Privatbereich – Das BFH-Urteil vom 4.7.2023 (Az. VIII R 29/20)
• Der Sachverhalt
• Das BFH-Urteil und seine Begründung
• Konsequenzen aus dem Urteil für eine erfolgreiche Vorteilsminderung
• Die vom Nutzungswert abziehbaren Aufwendungen
• Musterformulierung
3. Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung – Das BFH-Urteil vom 20.11.2025 (Az. VI R 4/23)
• Der Sachverhalt
• Das BFH-Urteil und seine Begründung
• Stellplatzkosten vom Nutzungswert abzugsfähig?
4. Fazit