Steuerfreie private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten durch die Arbeitnehmer einer GmbH
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Dr. Hagen Prühs
Steuerfreie private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten durch die Arbeitnehmer einer GmbH
Wie Arbeitnehmer ihr Handy künftig kostenfrei nutzen können
Nach § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz ist die private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten durch Arbeitnehmer steuerfrei. Der BFH hat einen Weg aufgezeigt, wie eine GmbH ihre Mitarbeiter einschließlich der Geschäftsführung von den Kosten ihrer privat genutzten Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte entlasten kann.
Überblick:
1. § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz im Überblick
• Voraussetzungen der Steuerfreiheit
• Die begünstigten Geräte und Leistungen
• Der Umfang der Privatnutzung
2. Kauf und Rücküberlassung eines Mobiltelefons durch die GmbH – Das BFH-Urteil vom 23.11.2022
• Der Fall
• Das Urteil
3. Muster einer Überlassungsvereinbarung
4. Fazit
