Steuer(straf)rechtliche Risiken bei Beteiligung an einem Umsatzsteuerbetrugssystem

Steuer(straf)rechtliche Risiken bei Beteiligung an einem Umsatzsteuerbetrugssystem

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Lea Wimmer

Steuer(straf)rechtliche Risiken bei Beteiligung an einem Umsatzsteuerbetrugssystem 

Wie Umsatzsteuerkarusselle funktionieren und welche Konsequenzen einer GmbH und ihren Geschäftsführern im Fall einer Beteiligung drohen

Die Umsatzsteuer mit der Abführungspflicht an das Finanzamt einerseits und dem Vorsteuererstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt andererseits ist anfällig für verschiedene Formen der Steuerhinterziehung. Umsatzsteuerbetrugsmodelle wie z.B. Umsatzsteuerkarusselle oder Kettenbetrugsformen, insbesondere unter Beteiligung von Unternehmen in anderen EU-Ländern, sind nach wie vor weit verbreitet. Und dies, obwohl der Gesetzgeber schon mit der Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG), dem Reverse-Charge-Verfahren – der Zusammenführung von Steuerschuld und Vorsteuererstattungsanspruch in einer Hand (§ 13b UStG) – und zuletzt mit der Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei der Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (§ 25f UStG) durchaus geeignete Instrumente zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs geschaffen hat. Aber die Betrugsmodelle entwickeln sich gleichwohl weiter, wobei sie vorhandene Regelungslücken nutzen. GmbH-Geschäftsführer sollten sich insoweit auskennen, damit ihre GmbH nicht unversehens ein Karussell-Mitglied wird.

Überblick:

1. Einleitung
2. Steuerliche Konsequenzen
 • Versagung von Begünstigungen
 • Geschäftsführerhaftung für Steuerschulden
 • Steuerlicher Arrest
3. Strafrechtliche Konsequenzen
 • Steuerhinterziehung
 • Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
 • Einziehung
 • Strafrechtlicher Arrest
4. Tax-Compliance
5. Resümee