Dienstwagen

Wie der Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung erschüttert werden kann - BFH-Beschluss vom 17.12.2025 (Az. I B 17/24)

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern greift trotz vertraglicher Privatnutzungsverbote ein steuerlicher Anscheinsbeweis für die Privatnutzung betrieblicher Kfz, sofern unbeschränkter Zugriff besteht und kein Fahrtenbuch geführt wird. Die unterstellte Nutzung wird als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert.

Um diesen Anscheinsbeweis zu erschüttern, muss die GmbH die ernsthafte Möglichkeit eines rein betrieblichen Verlaufs darlegen. Folgende Maßnahmen eignen sich als entlastende Begleitumstände:

  • Privatfahrzeug: Nachweis eines im Status und Gebrauchswert gleichwertigen Pkw im Privatvermögen des GGF.

  • Fahrtenbuch-Strategie: Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs für mindestens ein Poolfahrzeug. Auch unvollständige oder zeitweise (3–6 Monate) Aufzeichnungen haben Indizwert.

  • Organisatorische Sperren: Nachweisbare Pflicht zum Abstellen der Kfz auf dem Firmengelände nach Feierabend nebst Schlüsselverwahrung im Betrieb.

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